Platzordnung für das 5. Westerwälder Tuning-Treffen 2012
1. Es wird
ausdrücklich folgendes verboten:
1.2 das Tragen
sowie das Ausstellen von Symbolen,
welche den Straftatbestand des § 86a StGB erfüllen. Dies betrifft auch
Volksverhetzende Losungen und Symbole.
1.3 das
Betreten, Befahren und Verlassen des Geländes
außerhalb der vorgeschriebenen Wege und Umzäunungen.
1.4 das
Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie sonstiger
pyrotechnischer Erzeugnisse. Dazu zählt auch das Verschießen von
Schreckschuss-
bzw. Signalmunition
2. Es ist nicht
gestattet:
2.1 Fahrzeuge
innerhalb des gesamten
Veranstaltungsgeländes unter Einfluss berauschender Mittel zu führen.
Auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände besteht für Fahrzeugführer die 0,00
Promille
Pflicht. Dies betrifft auch das Führen von Kraftfahrzeugen nach
Einnahme von
Mitteln, welche dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterliegen.
2.2 den möglich
verursachten Abfall auf dem Gelände zu
entsorgen,
2.3
ruhestörenden bzw. übermäßigen Lärm zu verursachen
2.4 Grill- oder
Lagerfeuerstellen eigenmächtig an zu
legen oder zu betreiben.
3. Festlegungen
3.1 der
Veranstalter ist im Innerverhältnis von
sämtlichen Schadensersatzansprüchen durch die Geschädigten frei
gestellt. Dies
betrifft insbesondere Ansprüche aus straf- und zivilrechtlich
Verfahren.
3.2 die
Brandschutzverordnung sowie die entsprechende
Waldbrandstufen sind durch alle Teilnehmer und Besucher der
Veranstaltung zu
beachten. Den Weisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten. Für die
Folgen
eines evtl. Brandes auf Grund nicht genehmigter Brandstellen (Grill,
Lagerfeuer
etc), hat der Verursacher die volle Schadensersatzpflicht.
3.3 auf dem
gesamten Veranstaltungsgelände ist im Sinne
der StVO der Rechts- vor Linksverkehr gültig.
3.4 den
Weisungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Im Falle
der
Nichtbefolgung
erfolgt nach einer Abmahnung ein befristeter - in schweren Fällen ein
unbefristeter - Platzverweis. Unbeschadet dessen behält sich der
Veranstalter
vor, ggf. straf- und / oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten.
3.5 An der
Ausfahrt des Veranstaltungspatzes welche im
öffentlichen Straßenverkehrsraum erfolgt, hat der Fahrzeugführer dafür
Sorge zu
tragen, dass das von ihm geführte Kraftfahrzeug entsprechend den
gültigen
Vorschriften zugelassen ist. Eine Berechtigung zum Führen des
Kraftfahrzeuges
ist mit zu führen und ggf. auf Anforderung den Berechtigten vor zu
weisen.
3.6 Bei
medizinischen Notfällen ist der Veranstalter /
Ersthelfer Herr van Berk
Tel.: 0160 /
94948020 zu informieren. Bei akuten Notfällen ist vor
dieser Benachrichtigung unbedingt die Erste Hilfe einzuleiten sowie die
Notrufnummer 112 zu
wählen.
3.7 Probleme,
welche im Zusammenhang mit der
Veranstaltung stehen, sind an folgende Ansprechpartner zu richten: Herr van
Berk Tel: 0160 / 94948020 oder Herr Werner Tel.: 0160 /
3438534
3.9 Berechtigungen welche zum Führen bzw. zum Verkauf von Waffen berechtigen, sind mit zu führen und auf Verlangen dem Veranstalter vorzuweisen
3.10 Der Teilnehmer erklärt unwiederruflich sein Einverständnis zur Erstellung, Veröffentlichung, Verbreitung, Nutzung jeglicher Art und
Vervielfältigung, durch den Veranstalters und durch Dritte, von
Bildaufnahmen seiner Person, Begleitung und Fahrzeuges. Dabei hat
er kein Mitspracherecht zur Verwertung der Aufnahmen.
3.11
Jeder Besucher darf Aufnahmen, Bilder und Videos erstellen. Die
Nutzungsrechte liegen beim jeweiligen Ersteller der Film und
Bildaufnahmen.

